Pfarrkonvent Berlin-Brandenburg tagte in Potsdam – Bischof i.R. Dr. Roth: Werbung für das Studium der Theologie Kirche Potsdam Altarraum

Zu seiner letzten Sitzung im laufenden Jahr trat der Pfarrkonvent des Kirchenbezirks Berlin-Brandenburg in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in den Räumen der Evangelisch-Lutherischen Christuskirche, Potsdam, am Dienstag, dem 5. November 2019, zusammen. Der Konvent begann mit einem Beicht- und Abendmahlsgottesdienst, in dem der Ortspastor, Pfarrer Christoph Schulze, als Liturg und Zelebrant fungierte, während Pfarrer Kirsten Burghardt Schröter (Pfarrbezirk Berlin-Marzahn / Angermünde) die Predigt hielt. Nach dem Gottesdienst begrüßte der Superintendent des Kirchenbezirks, Pfarrer Peter Brückmann, Berlin-Wedding, die Konventualen. Zugegen war letztmalig auch Pfarrer a.D. Johannes Kopelke, der mit Wirkung vom 1. November 2019 aus der SELK ausgetreten ist, um sich einer pfingstlerisch-charismatischen Gemeinschaft anzuschließen. Es war sein ausdrücklicher Wunsch sich aus dem Konvent zu verabschieden, dem er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst angehört hat. Nachdem sich Herr Kopelke verabschiedet hatte, informierte Superintendent Brückmann die Konventualen aus dem Kollegium der Superintendenten und dem Beirat des Kirchenbezirks. Anschließend führte Pfarrer Hinrich Brandt, Greifswald, in den 2. Korintherbrief, Kapitel 5, Verse 1-10, ein. Diese Arbeitseinheit dient der eigenen Stärkung durch Gottes Wort, dem brüderlichen Austausch und der Predigtvorbereitung.

Als Hauptreferenten für den Konventstag konnte Bischof i.R. Dr. Diethardt Roth, Melsungen, gewonnen werden, der über das Thema der Nachwuchsgewinnung für das Theologiestudium referierte. Zunächst führte der emeritierte leitende Geistliche der SELK den Ist-Zustand vor Augen. Die finanziellen Mittel der SELK sind eingeschränkt, da sie sich allein aus Kirchenbeiträgen und Spenden ihrer Glieder finanziert. Die jährlichen Statistiken weisen einen Rückgang der Gliederzahlen aus. Auch Pfarrer verlassen die SELK vor dem Eintritt in den Ruhestand. Lediglich 9 Theologiestudierende stehen auf der Liste der Kirchenleitung, so Roth. Diese Zahl reiche bei Weitem nicht aus den personellen Bedarf an Pfarrern in den kommenden Jahren zu decken. Er vermisse eine offensive Werbung für das Theologiestudium auf allen Kanälen in seiner Kirche.

In einem zweiten Punkt führte Bischof i.R. Dr. Roth aus, wie seiner Kenntnis nach andere Kirchen mit der Herausforderung des Pfarrermangels umgehen. Auch wenn die finanzielle Seite aufgrund der Teilnahme am Kirchensteuereinzugssystems erfreulicher aussehe, stelle er dennoch fest, dass im Raum der evangelischen Kirche dennoch Theologiestudierende fehlen. Auch die geübte Praxis der Frauenordination in den Gliedkirchen der EKD führe nicht zu einer besseren Personallage. Grundsätzlich stelle er aber eine Ökonomisierung der Kirche fest. Auch sei der Pfarrberuf schlechter angesehen als noch vor Jahren. Dennoch erkenne Bischof Roth aber, dass die evangelischen Kirchen sehr professionell an die Werbung für ein Theologiestudium gingen. Er nannte unter anderem Internetseiten, die für ein Studium der evangelischen Theologie werben und sehr gut gemacht seien. Auch die Nutzung von Social Media sei nötig, um Nachwuchs für den Pfarrberuf zu gewinnen und werde von der evangelischen Kirche gut genutzt.

In einem dritten Punkt nahm Roth die Konventualen mit in die Kirchengeschichte der Evangelisch-Lutherischen Kirche Preußens – den Altlutheranern – einer Vorgängerkirche der SELK hinein. Auch im 19. Jahrhundert litt die altlutherische Kirche sowohl unter fehlenden finanziellen Mitteln als auch unter zu wenigen Pfarrern. Sie forderte ihre Glieder und die Pfarrer zum Gebet gemäß Matthäus 9,37-38 auf: Da sprach Jesus zu seinen Jüngern: Die Ernte ist groß, aber wenige sind der Arbeiter. Darum bittet den Herrn der Ernte, dass er Arbeiter in seine Ernte sende. Des Weiteren wird damals schon festgestellt, dass der Dienst des Pfarrers nicht geschätzt werde. Um dem entgegenzuwirken beschloss das Oberkirchencollegium der Altlutheraner die Pfarrgehälter zu erhöhen. Es wurde erkannt, dass ökonomische Gründe zum Rückgang der Pfarrer im Gemeindedienst geführt habe. Weiterhin gründeten die Altlutheraner einen Fonds für diejenigen, die Theologie studieren wollten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg musste der damalige leitende Geistliche der Altlutheraner 1947, Oberkirchenrat Günther, feststellen, dass es eine große Not gebe die Gemeinden mit Pfarrern zu versorgen. Roth schloss als Fazit daraus, dass es stets einen Pfarrermangel gegeben habe, was aber nicht beruhigen dürfe.

In einem vierten Punkt benannte er die Herausforderungen für die SELK, um dem Pfarrermangel zu begegnen. Hierbei verwies er auf das Gebet, dass der Herr Arbeiter in seine Ernte sende. Denn der Herr selbst hat diese Bitte den Jüngern aufgetragen. Es gälte Gebetsvorschläge zu erarbeiten und Pfarrern sowie Gemeindegliedern zur Verfügung zu stellen. Zudem ermutigte er die zuhörenden Pfarrer auch über das Amt der Kirche – und damit auch über das Theologiestudium – zu predigen. Gefordert seien aber auch die Familien. Werbung für das Theologiestudium beginne in den Familien, sollte auch seinen Ort im Kindergottesdienst, im Konfirmandenunterricht, in der Jugend- und Erwachsenenarbeit haben. Zudem merkte Roth kritisch an, ob das vorherrschende Pfarrbild nicht überdacht gehöre. Jeder Pfarrer habe sich zu fragen, ob er Vorbild sei und die ihm anvertrauten Menschen, die Barmherzigkeit Gottes durch den Pfarrer wahrnehmen könnten. Geradezu als Beichtspiegel mahnte er zu fragen, wie über Kirche, Gemeinde, Pfarrer und Gemeindeglieder gesprochen werde. Ihm gehe es um ein wertschätzendes Miteinander, sodass sich jeder zu fragen habe, ob er für die Kirche auch dankbar sein könne. Roth regte an, ansprechende und moderne Internetformate zu entwickeln, die professionell gestaltet und betreut werden. Hier sehe er ein enormes Entwicklungspotential für die SELK, da ihr eine solche professionelle Werbung für das Theologiestudium auf allen Ebenen fehle. Selbst auf der Hauptseite der SELK fehle Werbung für das Theologiestudium. Die Kirche solle, so sein Rat, in Menschen investieren, die bereit sind das Studium der Theologie aufzunehmen. In einem abschließenden fünften Punkt fasste Bischof i.R. Dr. Roth seine Vorschläge in Form von Thesen zusammen. Der Konvent dankte dem Referenten für seine Ausführungen. Eine anregende Diskussion schloss sich an. Die Konventualen brachten auch eigene Ideen ein, um für das Theologiestudium zu werben und die Pfarrer zu stärken, wie die Einrichtung eines Personalreferenten, moderne Personalführung und Personalmanagement.

Im Anschluss befassten sich die Pfarrer des Konvents mit Kirchenbezirksinterna. Mit Dank an die gastgebende Gemeinde Potsdam und dem Reisesegen ging der Konvent zu Ende. (MB)

Verletzung der Religionsfreiheit thematisiert - Pfarrer Martens zu Gast bei USA-Boschafter Martens US Botschafter

Am 4. November 2019 war Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. von der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) auf Einladung des Botschafters der USA in der Bundesrepublik Deutschland, Richard Grenell, zu einem Gespräch zur Nachbereitung des Ministerial to Advance Religious Freedom in Washington in der Botschaft der USA in Berlin zu Gast. Martens hatte im Sommer an dem Konferenz teilgenommen. An dem Gespräch in Berlin nahmen neben weiteren Botschaftsvertretern auch der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel, und ein Vertreter des Bundesaußenministeriums teil.

Bei dem Gespräch war es möglich, ausführlich das Thema der Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter christlicher Flüchtlinge in Deutschland anzusprechen, wie es die Kirchengemeinden in Berlin und Brandenburg - anders als teilweise Gemeinden in anderen Bundesländern - in ihrer Arbeit unter Geflüchteten immer wieder erleben. Er habe "von der willkürlichen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF) und der Verwaltungsgerichte" berichten können, so Martens auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde. Für den US-Botschafter sei diese Problematik "ganz neu" gewesen: "Dass sich staatliche Stellen hier in Deutschland anmaßen, die Tiefe des Glaubens eines Menschen zu vermessen, und darauf Abschiebebescheide basieren lassen, hatte er sich vorher nicht vorstellen können." Martens bat den US-Botschafter, sich dafür einzusetzen, dass solche Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter Christen ein Ende finde.

Gerade jüngst habe er eine solche Verletzung wieder erlebt, so Martens, als eine Verwaltungsrichterin in ihrem Urteil erklärt habe, es sei für sie nicht nachvollziehbar, warum der Empfang des Leibes und Blutes Christi für einen christlichen Konvertiten so wichtig sei; den christlichen Glauben habe sie stattdessen als moralisches Wertesystem definiert. Der Staat entscheide darüber, was christlich sei und was nicht. Die Folgen seien jedoch gefährlich, so der Steglitzer Pfarrer: Den konvertierten Christen drohe bei einer Abschiebung in ihr Heimatland nicht weniger als der Tod. Es bleibe zu hoffen, dass auch dieses Gespräch in der US-Botschaft dazu beigetragen habe, das Problem der Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter Christen in Deutschland einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen und auch auf politischer Ebene zu einem Nachdenken zu führen. (SN/MB)

Diakonie-Beauftragte der SELK: Jahrestagung in Berlin 5735 Diakonietagung Berlin

In Berlin endete am 3. November 2019 die jährliche Herbsttagung der Diakonie-Beauftragten der Kirchenbezirke der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) mit Diakoniedirektorin Barbara Hauschild (Dortmund). Teilnehmener aus neun Kirchenbezirken waren zu Austausch, Kontaktpflege und thematischer Arbeit im Gästehaus Lazarus der Von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Berlin Mitte zusammen gekommen.

Als Referentin konnte Dr. Gudrun Schätzel (Hannover) gewonnen werden. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie brachte Impulse und praktische Übungen zum Thema "Selbstfürsorge: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen" mit, die auch über die Themenarbeit hinaus gerne von den Teilnehmenden aufgenommen wurden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Herbsttagung ist der Austausch der Beauftragten untereinander – sowohl als fester Tagesordnungspunkt als auch nebenbei im lockeren Gespräch, was neben sachlichen Informationen viel Ermutigung, Schwung und auch mal Trost für den eigenen Einsatz bringt.
Den Auftakt zu den jährlichen Berichten aus den Kirchenbezirken bildete ein rasantes Speed-Dating, bei dem unter der Vorgabe "ein Thema - zwei Gesprächspartner - 5 Minuten Zeit" wichtige Punkte schlaglichtartig beleuchtet wurden.
Auch in diesem Jahr wurde deutlich: jeder Bericht zeichnet sich durch ganz eigene Schwerpunkte aus, so wie jeder und jede Beauftragte sich nach den jeweiligen Fähigkeiten und Neigungen in die Arbeit einbringt. „Durch die verschiedenen Mitarbeitenden mit ihren ganz unterschiedlichen Gaben wird hier ein großes Spektrum der handfesten Nächstenliebe unter die Leute gebracht“, resümiert Barbara Hauschild.

Die Diakonie-Beauftragten berieten auch über neue Ideen zur Fortbildung und Stärkung ehrenamtlich Tätiger in Diakonie und Gemeinden der SELK. Hier wird es im kommenden Jahr konkrete Angebote geben.

Der Reformationsfest-Gottesdienst in der Evangelisch-Lutherischen Augustana-Gemeinde (SELK) in Berlin-Wedding bildete den Abschluss eines anregenden Wochenendes. Nach Feedback-Runde und Mittagessen machten sich die Teilnehmenden auf die Heimwege nach Berlin, Guben, Hessen, Niedersachsen, Süddeutschland und ins Ruhrgebiet. (SN/MB)

Schutz für Konvertiten vor Abschiebung - SELK-Statements auf Pressekonferenz Pfarrer Dr. Martens a

Am Montag, dem 28. Oktober 2019, fand im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin eine Pressekonferenz statt, bei der eine Erhebung zur Situation von 6.516 konvertierten Geflüchteten in Deutschland vorgestellt wurde. Thema war der Schutz für Konvertiten vor Abschiebung in Länder mit Christenverfolgung. Auf dem Podium war neben anderen Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. (Foto | Archiv) vertreten, der in der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz schwerpunktmäßig unter Geflüchteten arbeitet.

Die repräsentativen Erhebung habe unter anderem ergeben, dass vor dem 1. Juli 2017 67,9 % der geflüchteten Konvertiten einen Schutzstatus erhalten hätten. Seitdem seien es nur noch 36,3 %, berichtet Martens auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde: "Dass dahinter wesentlich politische Vorgaben stehen, ist offenkundig." Die Erhebung habe auch gezeigt, dass die Angabe einer Konversion als Asylgrund für die Geflüchteten keinen Vorteil bringe: Schutz für Konvertiten werde fast genauso häufig abgelehnt wie für andere Geflüchtete. Konvertiten ohne Bescheinigung ihres Glaubenswechsels durch eine Kirchengemeinde erhielten häufiger Schutz als Konvertiten mit Bescheinigung. Die negative Haltung der staatlichen Behörden gegenüber den Kirchen und Gemeinden trete offen zu Tage. 242 Konvertiten seien bereits in die Verfolgung abgeschoben worden. Tausende weitere könnten dazukommen. Fast ein Drittel der Entscheidungen der befragten Konvertiten sei noch offen. In mehr als 60 % der Fälle hätten Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Konvertiten Erfolg gehabt. Martens: "Das heißt: In mehr als der Hälfte aller BAMF-Entscheidungen zu konvertierten Geflüchteten haben Gerichte entschieden, dass die BAMF-Entscheidung falsch war. Dies zeigt, wie willkürlich die Entscheidungen im BAMF getroffen werden! Zugleich ist die Diskrepanz zwischen der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte riesig: Die Wahrscheinlichkeit, dass einer Klage beim Verwaltungsgericht stattgegeben wird, liegt selbst bei Verwaltungsgerichten in räumlicher Nähe zueinander zwischen 10% und 90%. Der wichtigste Faktor für die Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Konversion ist der Wohnort ..."

Bei der Pressekonferenz habe der frühere Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder deutliche Kritik daran geübt, dass staatliche Einrichtungen Urteile über die Ernsthaftigkeit einer Konversion fällen würden. Dazu hätten sie kein Recht. Nicht umsonst sei die Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer damals abgeschafft worden, weil sie sich als Farce herausgestellt habe. Kauder plädierte dafür, dass die Vorlage einer kirchlichen Bescheinigung für die Erteilung eines Abschiebeverbots bei geflüchteten Konvertiten ausreichen müsse, wenn sie in ein Land abgeschoben werden sollten, in dem offenkundig Christen verfolgt würden.

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Dr. Reinhardt Schink, habe in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, welcher Ressourcen zur Integration sich Deutschland beraube, wenn es die Arbeit der Kirchengemeinden mit Konvertiten nicht würdige, sondern sie de facto bekämpfe und torpediere.

Martens' Gemeinde war auch durch eine weitere Peson vertreten: "Unser Kirchenvorsteher Jakobus, der in unserer Gemeinde auch als Kommunionhelfer tätig ist und auch bereits als Synodaler im Einsatz war, berichtete sehr eindrücklich davon, in was für Ängsten er lebt, dass er trotz seines intensiven kirchlichen Engagements jederzeit aus Deutschland abgeschoben werden kann, weil das BAMF sich nach wie vor weigert, die Ernsthaftigkeit seiner Konversion anzuerkennen. Jakobus wurde vor mehr als 6 Jahren getauft und weiß immer noch nicht, ob er hier in Deutschland bleiben darf."

Martens selbst konnte nach seinem Bericht bei der Pressekonferenz praktische Beispiele zu den von dem Pressesprecher von Open Doors (https://www.opendoors.de), Ado Greve, vorgelegten Zahlen aus seinen täglichen Erfahrungen mit der Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte ins Gespräch bringen und darauf hinweisen, dass BAMF-Entscheider und Verwaltungsgerichte oft etwas völlig anderes unter christlichem Glauben verstünden als die Kirchengemeinden. Dass der Staat vorgebe, was christlicher Glaube in Wirklichkeit sei, und dabei den Kirchen offen widerspreche, sei absurd. Auf diese Weise könne die Ernsthaftigkeit einer Konversion ganz sicher nicht festgestellt werden.

Zugleich habe er besonders auf die verzweifelte Situation derjenigen konvertierten Geflüchteten hingewiesen, so Martens weiter, deren Klage bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden sei. Sein Kirchenvorsteher Jakobus habe an die Medienvertreter appelliert, diesen Umgang des deutschen Staates mit christlichen Konvertiten öffentlich zu thematisieren, damit dieses Unrecht stärker ins allgemeine Bewusstsein gerate. Gemeinsam hätten sich alle Beteiligten der Pressekonferenz hinter die Hauptforderung aus der Erhebung gestellt: "Auf politischer Ebene soll ein bundesweit gültiges Abschiebeverbot für Konvertiten beschlossen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Konvertiten stammen aus islamischen Ländern, in denen eine Konversion eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten würde, und der zuständige Seelsorger einer anerkannten und ordentlich registrierten Religionsgemeinschaft hat in einer aussagekräftigen Bescheinigung seiner Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion und die Identitätsprägung durch den christlichen Glauben bescheinigt. In diesen Fällen soll das BAMF angewiesen werden, ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes festzustellen."

"Es bleibt zu hoffen", so Martens abschließend, "dass die in der Erhebung dargelegten Argumente auch beim Bundesinnenministerium zu einem Nachdenken führen, dass dieser Forderung stattgegeben wird."

Auf Youtube ist ein Ausschnitt von der Pressekonferenz zu sehen.

Die 99-seitige Erhebung kann nachgelesen werden unter: https://www.opendoors.de/hilfe-weltweit/im-fokus/christliche-fluechtlinge-in-deutschland/schutz-fuer-konvertiten-vor-abschiebung-in-laender-mit-christenverfolgung?fbclid=IwAR0EOmJU_GqTVPtj4GcxK8efTIlpjlP7ewrFiS8N8QPtnYjqbA3LOANqgCU (MB/SN)

Zunehmende Zahlen in Berlin-Brandenburg und der Lausitz - SELKSELK-Statistik 2018 weist ansonsten leichten Rückgang aus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) hat im vergangenen Jahr um 14 Kirchglieder abgenommen. Das geht aus der offiziellen Statistik für das Jahr 2018 vor, die jetzt im Kirchenbüro der SELK in Hannover zur Veröffentlichung freigegeben wurde. Sie wird demnächst allen Pfarrämtern der SELK zugehen.

Mit der geringfügigen Abnahme beläuft sich die neue offizielle Kirchgliederzahl der SELK auf 33.349. In 48 von 110 ausgewiesenen Pfarrbezirken konnten eine Zunahme oder ein Gleichstand festgestellt werden, in 62 eine Abnahme. In vier von zehn Kirchenbezirken nahmen die Zahlen im Berichtsjahr zu: Niedersachsen-Ost, Niedersachsen-Süd, Berlin-Brandenburg und Lausitz. Im Zehnjahreszeitraum konnten sechs der zehn Kirchenbezirke ein- oder mehrmalig Zugänge verzeichnen, davon je sieben Mal Berlin-Brandenburg (Gesamtzuwachs im Zehnjahreszeitrum: 933) und Lausitz (113), wobei die steigenden Zahlen im Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg wesentlich auf die Arbeit unter Geflüchteten in der Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz zurückzuführen sind. Die stärksten Verluste hatten im Zehntjahreszeitraum die Kirchenbezirke Rheinland-Westfalen (- 689) und Hessen-Süd (- 556) zu verzeichnen. Die Gesamtkirche hat im Zehnjahreszeitraum um 1.550 Kirchglieder (4,4 %) abgenommen.

300 Übertritte aus anderen Kirchen oder Eintritte zuvor Kirchloser konnten im Berichtszeitraum konstatiert werden, was im Zehnjahreszeitraum einen Höchstwert darstellt.

Bei den Amtshandlungen wurden 463 Taufen (gegenüber dem Vorjahr: - 87), 216 Konfirmationen (- 43), 85 Trauungen (- 4) und 435 Bestattungen (+ 1) gezählt. (SN/MB)

SELK


 

 

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