Dorothea Priegel zum 100. Geburtstag - SELK: Feier für Pfarrerstochter in Berlin-Mitte Gemeinde Mitte ab

Ihren 100. Geburtstag konnte jüngst Dorothea Priegel, ältestes Gemeindeglied der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Mitte der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), begehen. Die Jubilarin wurde 1919 in Insterburg (Ostpreußen) als jüngste Tochter von Johannes und Frieda Priegel geboren. Johannes Priegel (1877-1960) war Pfarrer in einer der Vorgängerkirchen der SELK, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen - später: Evangelisch-lutherischen (altlutherischen) Kirche -, im Pfarrbezirk Tilsit - Insterburg - Königsberg, ehe er 1921 in die Parochie Bunzlau - Görlitz - Löwenberg wechselte. In Insterburg wurde Dorothea Priegel getauft, in Görlitz konfirmiert.

Die unverheiratete Dorothea Priegel versorgte nach dem Tod ihrer Mutter ihren Vater. Nach der Emeritierung von Johannes Priegel im Jahr 1957 zogen Vater und Tochter nach Woltersdorf bei Berlin und wurden Glieder der altlutherischen Süd-Gemeinde Berlin-Mitte. In der heute zur SELK gehörenden Gemeinde war Dorothea Priegel aktiv im Kirchenchor und im Blockflötenkreis. Über Jahrzehnte betreute sie den Büchertisch der Gemeinde. Jahrelang hat sie von ihrer Arbeitsstelle, dem Buchladen im Krankenhaus in Woltersdorf, Bücher und Karten für den Büchertisch in die Kirche gebracht. Besonders in den Zeiten der DDR hat sie oft seltene Bücher angeboten.

Dorothea Priegel lebte bis 2018 in Woltersdorf, ehe sie nach Berlin umzog. Auch heute noch wird sie von Gemeindegliedern zur Kirche gebracht oder besucht. Kirche, Singen und das Blockflötenspiel sind bis heute wesentliche Bestandteile ihres Lebens.

Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde Berlin-Mitte feierte mit der Jubilarin deren 100. Geburtstag mit einer Andacht in der Kirche und danach im Gemeindesaal mit zahlreichen Gemeindegliedern bei viel Gesang. (SN/MB)

Kommentar - Religionsfreiheit muss immer wieder neu erstritten werden Pfarrer Dr. Martens a

Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. von der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz nahm in diesem Sommer in den USA an einer Konferenz zum Thema "Religionsfreiheit" teil . Mit Bezug zu dieser Konferenz beleuchtet er in einem Kommentar für selk_news die relevanten Aspekte des hohen Gutes der Religionsfreiheit.

Was macht ein christlicher Theologe, der zu der Einsicht gelangt ist, dass die Lehre von der Trinität unbiblisch ist? Er flieht ins Herrschaftsgebiet des osmanischen Sultans, in der Hoffnung, dort Religionsfreiheit finden zu können!

Was für uns zunächst absurd klingen mag, ist die Geschichte des Heidelberger Theologen Adam Neuser. Er wirkte dort in Heidelberg kurz nach dem bekannten Augsburger Reichsabschied von 1555, der sowohl denjenigen, die der römisch-katholischen Konfession angehörten, als auch denen, die der Lehre Martin Luthers folgten, Schutz vor der Bedrohung durch die Reichsgewalt versprach. Doch in § 17 dieses Reichsabschieds wurde zugleich klar formuliert: "Doch sollen alle andere, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn." Religionsfreiheit für Unitarier - daran war im 16. Jahrhundert nicht zu denken. So wandte sich Adam Neuser nach seiner Abwendung von der Lehre an die Trinität in einem Brief an den osmanischen Sultan Selim II., und bat ihn darin um Schutz. Als der Brief bekannt wurde, musste Neuser schnell fliehen; überall wurde im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation nach ihm gefahndet. Doch Neuser gelang es schließlich, bis nach Istanbul zu kommen. Im Osmanischen Reich ließ er sich beschneiden und konvertierte zum Islam, um so seiner Auslieferung zu entgehen. 1576 starb er als Mustafa Beg in Istanbul.

Wenn es heutzutage gerade christliche Kirchen und Gruppen sind, die Religionsfreiheit als ihr besonderes Anliegen einfordern, dann muss man bedenken, dass dieses Interesse wesentlich einer neuen Situation geschuldet ist, in der Christen in vielen Ländern dieser Erde zu einer verfolgten Minderheit geworden sind. Noch Mitte des 19. Jahrhunderts war an Religionsfreiheit in Preußen nicht zu denken, wie das Geschick der Väter und Mütter der altlutherischen Kirche belegt - und dies trotz der gewiss eher den Gedanken der Aufklärung als seiner christlichen Prägung geschuldeten religiösen Toleranz, die Friedrich II. hundert Jahre zuvor bereits proklamiert und auch praktiziert hatte.

Religionsfreiheit - sie setzt den konsequenten Verzicht von Religionsgemeinschaften voraus, den Staat zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen zu instrumentalisieren, auch und gerade was die Einschränkung der Praktizierung des Glaubens anderer Konfessionen oder Religionen in diesem Staat durch einzelne oder durch Religionsgemeinschaften betrifft oder aber auch das Recht, jegliche Art von Religion abzulehnen.

Während der lutherischen Kirche mit der Lehre der beiden Regierweisen Gottes grundsätzlich zumindest theoretisch schon lange ein theologisches Instrumentarium zur Begründung der Gewährung von Religionsfreiheit zur Verfügung stand, vollzog beispielsweise die römisch-katholische Kirche erst im Zweiten Vatikanischen Konzil eine grundlegende Kehrtwende in der Frage der Religionsfreiheit, indem sie in der Erklärung über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965 die Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung anerkannte, nachdem Papst Pius IX. hundert Jahre zuvor noch eben diese Religionsfreiheit in einer Enzyklika als Irrtum verworfen hatte.

Man sollte ehrlich zugeben, dass historisch gesehen der Gedanke der Religionsfreiheit seine Wurzeln eher in der Aufklärung als im christlichen Glauben hat, auch wenn sich die Kirchen in der Folgezeit darum gemüht haben, diesen Gedanken auch aus der christlichen Tradition heraus zu begründen.

Die Vereinten Nationen zählen die Religionsfreiheit zu den grundlegenden Menschenrechten. In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO heißt es: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Was Religionsfreiheit bedeutet und impliziert, wurde den mehr als 1.000 Teilnehmenden des "Ministerial to Advance Religious Freedom", das am 16. und 17. Juli 2019 in Washington stattfand, sehr eindrücklich deutlich. Einsatz für Religionsfreiheit bedeutet nämlich weit mehr als einfach nur Lobbypolitik für die eigene Religionsgemeinschaft. Sie setzt die Bereitschaft voraus, sich für die Religionsfreiheit auch im eigenen Land einzusetzen - und zwar gerade für Religionsgemeinschaften, denen man selber nicht angehört.

Damit begeben sich Christen - und nicht nur sie - in eine durchaus nicht einfach zu lösende Spannung: Christen halten zum einen an ihrer Grundüberzeugung fest, dass es nicht verschiedene Wege zu Gott gibt, sondern Christus der einzige Weg zu Gott ist und bleibt. Und dennoch verteidigen sie das Recht zur Religionsausübung derer, die einen Glauben vertreten, der aus christlicher Sicht als Irrweg bezeichnet werden muss. Ja, sie verteidigen auch das Recht darauf, als Atheist leben und den Atheismus verbreiten zu können. Es gehörte mit zu den Stärken des oben genannten "Ministerial", dass man in ihm in keiner Weise auf eine "Religionsmengerei" abzielte und den jeweils eigenen Wahrheitsanspruch der einzelnen Religionen nicht relativierte. Dies ist ja ein Weg, der im interreligiösen Dialog hier in Europa immer wieder einmal gegangen wird - zum Teil sogar mit staatlicher Förderung und Unterstützung. Doch das "Ministerial" ließ die oben beschriebene Spannung und die damit verbundene Zumutung bewusst bestehen und belegte die Möglichkeit, diese Spannung auszuhalten, ja fruchtbar zu praktizieren, mit vielen praktischen Beispielen aus zahlreichen Ländern. Dazu zählten sehr glaubwürdige Berichte über den Einsatz von Muslimen, ja gerade auch muslimischen Geistlichen für die Religionsfreiheit in ihren Ländern, und zwar durchaus auch dort, wo der Islam selber die Mehrheitsreligion bildet.

Wenn Christen also in allen Ländern dieser Welt - mit Recht! - Religionsfreiheit einfordern, dann bedeutet es auch, dass sie sich beispielsweise hier in Deutschland für das Recht von Muslimen einsetzen, ihren Glauben in unserem Land zu praktizieren. Zu den bewegenden Geschichten, die in Washington vorgetragen wurden, gehörte zweifellos die Geschichte eines muslimischen Geistlichen, der in Nigeria mehr als 200 Christen in seine Moschee aufnahm, die vor einem Angriff der islamistischen Boko Haram zu ihm geflohen waren. Dieser Geistliche bot den Boko Haram sogar sein eigenes Leben im Austausch zur Verschonung der Christen an, die in seiner Moschee Schutz gesucht hatten. Würden wir eine Gruppe von Muslimen zu ihrem Schutz in unsere Kirche aufnehmen, wenn sie beispielsweise in unserem Land von einem braunen Mob bedroht und verfolgt würden? In Washington wurden auch Beispiele genannt, wie Muslime ihre Moschee Christen für Gottesdienste zur Verfügung gestellt hatten, nachdem deren Gotteshaus niedergebrannt worden war - und eben auch umgekehrt. Ich gestehe, dass ich da persönlich an eine Grenze stoße und mir auch nach dem "Ministerial" nicht vorstellen kann, unsere Kirche für ein muslimisches Gebet zur Verfügung zu stellen. Doch aufgerüttelt hat mich die Einsicht allemal, dass wir den Einsatz für Religionsfreiheit grundlegend missverstehen, wenn wir ihn nur auf den weltweiten Einsatz für verfolgte Christen beschränken. Schon allein das Gleichnis Jesu von dem religionsübergreifenden Einsatz eines Samariters zugunsten eines Juden sollte uns hier zu denken geben.

Gewiss, auf dem "Ministerial" wurde auch das Problem angesprochen, wie Staaten damit umgehen sollen, wenn Vertreter von Religionen grundlegende Werte, die für das Zusammenleben eines Staates von entscheidender Bedeutung sind, in Frage stellen. Fällt der Aufruf zum Krieg gegen die Ungläubigen in einer Moschee noch unter die Religionsfreiheit? Oder muss hier der Staat einschreiten und damit der Religionsfreiheit Grenzen setzen? Und wenn wir dies bejahen, wie argumentieren wir dann gegenüber den muslimischen Regierungen, die in den christlichen Hausgemeinden in ihren Ländern eine Bedrohung ihres gesellschaftlichen Zusammenlebens sehen? Gibt es gemeinsame Werte über Religionsgrenzen hinweg, die als Maßstab für die Begrenzung der Einforderung von Religionsfreiheit dienen können? Wie unterschiedlich hier Entscheidungen auch in Ländern mit ähnlicher Gesellschaftsordnung fallen können, wurde in Washington deutlich, wenn sich dort im Rahmenprogramm des "Ministerial" immer wieder auch die Scientology-Organisation als Verteidigerin der Religionsfreiheit einbrachte. Klar sollte allerdings auch sein, dass sich beispielsweise viele Pegida-Parolen gewiss kaum mit dem Artikel 18 der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen vereinbaren lassen.

Deutlich wurde beim "Ministerial" in Washington, dass die Freiheit zum Religionswechsel, mit der sich auch gemäßigte Vertreter des Islam oftmals sehr schwertun, der Lackmustest für echte Religionsfreiheit in einem Land ist und bleibt. Umso sensibler sollten wir darauf reagieren, wie in unserem eigenen Land, in Deutschland, mit christlichen Konvertiten umgegangen wird. Wenn deutsche Behörden und Gerichte in ihren Entscheidungen immer wieder behaupten, es sei christlichen Konvertiten, denen ihre Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion bescheinigt hatte, nichtsdestoweniger zuzumuten, in ihrem Heimatland ihren christlichen Glauben zu verleugnen und zu verheimlichen, dann stellt dies eine eklatante Verletzung der Religionsfreiheit auch in unserem eigenen Land dar. Die weltanschauliche Neutralität eines Staates bedeutet eben nicht, dass die religiöse Indifferenz derer, die in seinem Auftrag tätig sind, zum Maßstab für die religiöse Praxis anderer werden darf. Hier befinden wir uns in Deutschland und in anderen Ländern Europas auf einem sehr gefährlichen Weg. Leider ist die Gefahr offenkundig, dass Europa für diese Verletzungen der Religionsfreiheit innerhalb der EU vollkommen blind ist. Dies wird schon an dem Titel des Sonderbeauftragten der EU für Religionsfreiheit, Dr. Jan Figel, deutlich, der offiziell lautet: "Sonderbeauftragter der EU für Religionsfreiheit außerhalb der Union". Wenn man sich die Praxis der Behörden und Gerichte in verschiedenen Ländern Europas im Umgang mit zum christlichen Glauben konvertierten Asylsuchenden anschaut, dann wird es höchste Zeit, auch einen Sonderbeauftragten der EU für Religionsfreiheit innerhalb der Union zu benennen. Religionsfreiheit darf niemals zu einem bloßen Schlagwort oder zu einer scheinbaren Selbstverständlichkeit degenerieren. Sie muss immer wieder neu erstritten werden - auch und gerade in scheinbar säkularen Staaten, die ihre eigenen religiösen Voraussetzungen überhaupt nicht mehr reflektieren. Es wird entscheidend wichtig sein, dass gerade die christlichen Kirchen in diesem Kampf um Religionsfreiheit glaubwürdig vorangehen.

Uckermärkische SELK-Gemeinde lädt Bischof zum 50-jährigem Orgeljubiläum nach Fredersdorf ein 5701 Fredersdorf 1000

Zu ihrem 50. Orgelweihtag am 29. September 2019 hatte die uckermärkische Gemeinde Fredersdorf der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) den leitenden Geistlichen der SELK, Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), eingeladen. Fredersdorf bei Zichow ist ein Gottesdienstort im Pfarrbezirk Berlin-Marzahn/Angermünde. Voigt hatte zu Beginn seiner zweiten Amtszeit im Jahr 2018 in die SELK hinein erklärt, dass er auch kleinere Gemeinden besuchen wolle.

Organist Friedemann Hugk (Berlin) ließ die kleine dreiregistrige Orgel im Erntedankgottesdienst erklingen. Bischof Voigt sagte dazu in seiner Predigt, das Instrument sei ein "Organon", gebaut zum Lob Gottes. Es spiele und singe die Zuversicht in die Herzen der Menschen. Wenn in diesen Tagen viel vom Verzicht die Rede sei, so "gibt es keinen bewussten Verzicht ohne Zuversicht", sagte Voigt weiter - und christliche Zuversicht gründe allein in Christus.

Gemeindepfarrer Kirsten Burghard Schröter begrüßte im Gottesdienst auch Superintendent i.R. Walter Schubach (Oranienburg), der vor 50 Jahren mit der Gemeinde den Orgelbau veranlasst hatte. Der damalige Orgelbaumeister, Ulrich Fahlberg (Eberswalde), berichtete am Nachmittag über die Widrigkeiten, die sein Orgelbaubetrieb in der Mangelwirtschaft des real existierenden Sozialismus vor 50 Jahren ständig überwinden musste. Er freue sich sehr, dass das Instrument in guten Erhaltungszustand und gut gestimmt regelmäßig im Gottesdienst gespielt werde.

Zum Abschluss des Festes gab Friedemann Hugk ein Konzert unter anderem mit kleineren Stücken von Johann Sebastian Bach und Diedrich Buxtehude.

Bischof Voigt äußerte gegenüber selk_news, dass ihn dieser Tag beeindruckt habe. Fredersdorf sei ein Ort in wundervoller Urlaubslandschaft und die dortige lutherische Dorfkirche lade zum Verweilen und zu geistlicher Einkehr ein. Die Präsenz der Gemeinde von Jung bis Alt habe ihn überrascht. (SN/MB)

Bischof Oster: Jährlich 100.000 Abtreibungen sind "ungeheuerlicher Skandal" - Bischof Voigth
Bischof Voigt und Kirchglieder der SELK beim Marsch für das Leben

Dass in Deutschland jährlich etwa 100.000 ungeborene Kinder abgetrieben werden, ist ein "ungeheuerlicher Skandal". Das sagte der römisch-katholische Bischof von Passau, Dr. Stefan Oster, auf dem vom Bundesverband Lebensrecht organisierten "Marsch für das Leben" am Samstag, dem 21. September 2019, vor dem Deutschen Reichstag in Berlin. Nach Angaben des Veranstalters nahmen an dem Marsch 8.000 Menschen teil. Während der Kundgebung wurde die Bühne von Gegendemonstranten gestürmt und von der Polizei geräumt. Zudem war die Demonstration vorübergehend durch eine Sitzblockade unterbrochen. Bischof Oster zufolge werden täglich knapp 300 ungeborene Kinder getötet. Weltweit würden jedes Jahr über 50 Millionen ungeborene Kinder abgetrieben. Durch Abtreibungen würden damit mehr Menschen getötet als durch Kriege, Seuchen und Naturkatastrophen. Nach Osters Worten sind ungeborene Kinder mit Behinderung die "am tödlichsten bedrohte Gruppe von Menschen". Rund 90 Prozent der Kinder mit der Diagnose Down-Syndrom würden abgetrieben. Ein Pränataltest auf Trisomie 21 als Kassenleistung werde diese Quote noch erhöhen. Oster appellierte an Frauen, die ungewollt schwanger oder in psychischer oder materieller Not sind, sich an die Kirche zu wenden. Man sei bereit zu helfen und zu unterstützen.

Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover | Foto - Archiv - ) von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), der am Marsch teilnahm und auch den ökumenischen Abschlussgottesdienst leitete, erklärte gegenüber selk_news, dass er den Worten von Oster aus vollem Herzen zustimme: Die Kirche habe der Politik linker Provenienz zu sagen, dass die Integration von Minderheiten und Benachteiligten die Ungeborenen am Anfang des Lebens und die Schwerkranken am Ende des Lebens nicht ausklammern dürfe. Hingegen gelte es, gegenüber Politikern vom rechten Flügel zu betonen, dass man nicht für den Lebensschutz eintreten könne und das gefährdete Leben der Flüchtlinge auf dem Mittelmeer davon ausnehmen könne.

Im Abschlussgottesdienst sagte der römisch-katholische Weihbischof Florian Wörner (Augsburg), der Mensch sei kein Produkt des Zufalls, sondern verdanke sich dem Willen und der Liebe des Schöpfers. Jeder Mensch sei von Gott unendlich geliebt. Gegenüber dem ungeborenen Leben mache sich jedoch Gleichgültigkeit breit. Christen müssten für diejenigen eintreten, die am schwächsten sind und keine Stimme haben.

Der leitende Geistlich der SELK sagte im Anschluss an die Veranstaltung, er habe sich gefreut, zahlreiche SELK-Gemeindeglieder auf dem Marsch für das Leben getroffen zu haben. So sei etwa aus Niedersachsen ein ganzer Jugendkreis angereist, aber auch zahlreiche Gemeindeglieder aus den Berliner SELK-Gemeinden waren dabei. (SN/MB)

Ballade in Velten

BalladeVom 13. bis zum 15. September 2019 nahmen rund 30 Jugendliche an der vom JugendMitarbeiterGremium Berlin-Brandenburg der SELK veranstalteten „Ballade“ in Velten teil. Jährlich befasst sich die Veranstaltung mit einem unbekannten Propheten. Pfarrer Kirsten Schröter (Berlin-Marzahn/Angermünde) konnte den Jugendlichen den Propheten Nahum auf spannende Art näherbringen. Beim anschließenden sportlichen Wettkampf maßen sich die Teams auf kreative Art und Weise in Ausdauer und Geschicklichkeit. Die „Ballade“ endete mit einem Gottesdienst. „Alle Jahre wieder“ ist nicht nur in der Weihnachtszeit.  Es handelt sich hierbei um die Jugendtage des Kirchenbezirkes Berlin-Brandenburg der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in der zweiten Jahreshälfte. Diese Veranstaltung ist nicht so musikalisch, wie der Titel vermuten lassen könnte, sondern eher action- und sportgeprägt.

Knapp 30 Jugendliche und junge Erwachsene, zwischen 12 und 23 Jahren, fanden sich am vergangenen Wochenende in den Räumen der ortsansässigen Evangelischen Gemeinde ein. Auf dem Programm standen fantasievollen Mannschaftsspiele wie „NAHUM“, „Ball-Ade“ u.a., eine Bibelarbeit zum Propheten Nahum, Andachten, ein gemütlicher Grillabend und der abschließende Besuch des Evangelischen Gottesdienstes am Sonntagmorgen.

Sehr erfreut waren die Verantwortlichen über die Teilnahme einiger Jugendlicher aus den aktuellen Konfirmandenjahrgängen. Begeistert von der Bezirkskonfirmandenfreizeit und dem Pfingst-Camp wollten sie sich die Ballade nicht entgehen lassen. Ein besonderes Dankeschön gilt neben dem JuMiG, Pfarrer Kirsten Schröter aus dem Pfarrbezirk Marzahn-Angermünde, der den bisher weitgehend unbekannten Propheten Nahum auf eine lebensnahe, lockere Art und Weise bekannter gemacht hat. So haben alle Teilnehmenden neue Bekanntschaften auf mehreren Ebenen geschlossen. – Auch eine sehr gute Tradition, die im nächsten September so fortgesetzt werden soll. (MB/SN)

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