Trauen Sie sich – Die kirchliche Trauung
Wo melden wir die kirchliche Trauung an?
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen an ihr zuständiges Pfarramt. Es ist gewiss gut, sich so früh wie
möglich mit dem Pfarrer in Verbindung zu setzen, damit Termine für das Traugespräch zwischen Brautpaar
und Pfarrer sowie die kirchliche Trauung vereinbart werden können.
Brauchen wir Trauzeugen?
Nein, Trauzeugen sind nicht erforderlich. Seit einiger Zeit sind Trauzeugen auch für die standesamtliche
Eheschließung nicht mehr gefordert. Falls Sie aber Trauzeugen benennen möchten, können Sie das
natürlich.
Können wir uns ausschließlich kirchlich trauen lassen?
Seit dem 1. Januar 2009 ist die gesetzlich geschlossene Ehe vor dem Standesamt keine zwingende
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Eine ausschließlich kirchliche Trauung hat nach der jetzigen
Gesetzeslage jedoch keine rechtlichen Auswirkungen, z.B. bezüglich der Auskunftspflicht bei
Erkrankungen, Steuergesetzgebung, etc. In ausschließlich seelsorgerlichen Einzelfällen kann in Absprache
mit dem Pfarrer und der Kirchenleitung eine kirchliche Trauung ohne vorherige Eheschließung vor dem
Standesamt erfolgen. Setzen Sie mit Ihrem Pfarrer in Verbindung.
Können wir uns trauen lassen, wenn einer von uns nicht zur Kirche gehört?
Bei der Eheschließung eines Christen mit einem Nichtchristen kann keine christliche Trauung erfolgen.
Jedoch kann an den Eheleuten im Zusammenhang mit einem Gemeindegottesdienst kirchlich gehandelt
werden. Voraussetzung ist auch hier ein Gespräch mit dem Pfarrer. Das kirchliche Handeln im Gottesdienst
umfasst dann Abkündigung, Anrede mit Gottes Wort, Fürbitte und Segenswunsch.
Können wir uns „ökumenisch" trauen lassen?
Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche als der lutherischen an, dann ist das kein Hindernis für
eine Trauung. Die damit zusammenhängenden Fragen sind im Traugespräch zu klären und offen zu
besprechen.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg