Die SELK ist eine bischöflich-synodale Kirche
Ihre Wurzeln hat die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Anfang bis Mitte des 19.
Jahrhunderts. Unterschiedliche staatsunabhängige evangelisch-lutherische Kirchenkörper sind entstanden,
die sich mit ihrem je eigenen Profil mit Gründung der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche 1972 (1991 durch Beitritt der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche der DDR)
eingebracht haben. Das wird in den heutigen Kirchenordnungen und den theologischen Akzentuierungen im
innerkirchlichen Gespräch deutlich.
Geleitet wird die SELK von der Kirchenleitung mit Sitz in Hannover. Ihr steht der Bischof, zurzeit Bischof
Hans-Jörg Voigt D.D., vor. Zur Kirchenleitung gehören vier Pröpste, die in ihren jeweiligen vier
Kirchenregionen regionalbischöfliche Aufgaben wahrnehmen, und der Geschäftsführende Kirchenrat, der
das Kirchenbüro leitet. Es ist zurzeit Pfarrer Michael Schätzel. Neben diesen ordinierten leitenden
Geistlichen sind mit Sitz und Stimme fünf nicht ordinierte Kirchenrätinnen und Kirchenräte in der
Kirchenleitung vertreten.
Werden die Pröpste von den Kirchenbezirkssynoden ihrer Kirchenregion auf Vorschlag der Pfarrerkonvente
der jeweiligen Kirchenregion gewählt, so werden die nicht ordinierten Kirchenräte von der Kirchensynode,
dem höchsten Entscheidungsgremium in der SELK, gewählt. Die Kirchensynode setzt sich aus Ordinierten
und nichtordinierten Mitgliedern (Männern und Frauen) zusammen. Die Kirchensynode mit ihren Mitgliedern
setzt sich für eine Synodalperiode von 4 Jahren zusammen.
Die Kirchenregionen bestehen wiederum aus zwei oder drei Kirchenbezirken. Jeder Kirchenbezirk wird von
einem Superintendenten gemeinsam mit dem Bezirksbeirat geleitet. Dem Bezirksbeirat gehören in gleicher
Anzahl sowohl Ordinierte als auch nicht Ordinierte mit Sitz und Stimme an.
Ergänzt werden die Organe auf Bezirksebene durch den Bezirkspfarrkonvent und die Kirchenbezirkssynode.
In die Kirchenbezirkssynode entsendet je nach Gemeindemitgliedergröße jede Kirchengemeinde sowohl
den Pfarrer als auch mindestens einen Nichtordinierten, bei größeren Kirchengemeinden sind es zwei nicht
ordinierte Gemeindevertreter.
Das Zusammenwirken von Pfarrern und nicht Ordinierten setzt sich auf der Ebene der Kirchengemeinden
fort. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den von der
Gemeindeversammlung gewählten Kirchenvorstehern (m/w). Die Gemeindeversammlung ist in der
Kirchengemeinde das höchste Gremium und hat alle Entscheidungsbefugnis. Ihr gehören mit Sitz und
Stimme alle Kirchengemeindemitglieder an, die getauft und konfirmiert sind. Aktives und passives Wahlrecht
variieren je nach Gemeindeordnung. Alle wichtigen Entscheidungen werden dort getroffen, wie z.B. die
Berufung eines Pfarrers, Finanzen, usw.
Theologische Entscheidungen mit gesamtkirchlicher Bedeutung werden im Allgemeinen Pfarrkonvent –
einer Zusammenkunft aller Pfarrer – beraten und beschlossen. Damit sie aber letztlich Gültigkeit erlangen,
braucht es die Zustimmung der Kirchensynode, die wiederum auch aus Laienmitgliedern besteht.
Zweimal jährlich treffen sich alle Superintendenten und die Kirchenleitung zu einer gemeinsamen Sitzung,
um beispielsweise über Ordinationen zu befinden, den Haushaltsplan zu verabschieden und Ordnungen in
Kraft zu setzen. Hier sind die nicht ordinierten Kirchenräte mit Sitz und Stimme vertreten. Einzig bei der
Entscheidung über Ordinationen haben die nicht ordinierten kein Stimmrecht.
Fazit:
Ordinierte und Laien leiten in gemeinsamer Verantwortung auf den unterschiedlichen Ebenen die Kirche.
Alle Gremien, außer dem Pfarrkonvent, sind sowohl mit Frauen als auch mit Männern besetzt. Ebenso gilt
für die SELK, dass rechtsverbindliche Entscheidungen stets gemeinsam zwischen dem ordinierten Amt und
den Laien getroffen werden. Theologische Entscheidungen mit gesamtkirchlicher Bedeutung, wie
Einführung neuer Agenden, eines neuen Gesangbuches, Feststellung von Kirchen- und
Abendmahlsgemeinschaft, usw. braucht stets die Mehrheiten von Allgemeinem Pfarrkonvent und der
Kirchensynode als Ausdruck gemeinsamen Willens.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg